Tagespflege Biebertal seit 1. Juli wieder geöffnet

Tagespflege und Kita Sternschnuppe, Foto Renell
Eine Einrichtung für rund 30.000 Einwohner/innen, Foto Senger

Vom 13. März bis zum 30. Juni musste die Tagespflege in der Giessener Straße 46 (Alte Schule) komplett schließen. Seit dem 1. Juli darf man täglich maximal 10 zu Betreuende aufnehmen. Vor dem Lockdown waren es zwischen 45 und 50 Personen. Der Fahrdienst kann zum Abholen noch immer nicht abgerufen werden, es sei denn, der Betroffene hat gar keine andere Möglichkeit oder sitzt im Rollstuhl.
Auf meine Frage, wie viele an Corona Erkrankte man in den letzten vier Monaten gehabt hätte, sagte mir die Dame am Telefon: Keine!
Meine Meinung: Diese weitere Beschränkung ist völlig unnötig. Sie geht ganz und gar auf die Kosten der pflegenden Angehörigen.
Mit Kosten meine ich: Gesundheit, Nervenkostüm, Sozialkontakte, finanzielle Einbußen.

Die gesundheitlichen Schäden, die die pflegenden Angehörigen erleiden sind viel höher als die durch Corona – die es in diesem speziellen Fall gar nicht gibt.
Von daher ist es dringend erforderlich, die Tagespflegeplätze umgehend auf den ursprünglichen stand von 45-50 zurück zu führen. Das begründe ich zusätzlich im folgenden Absatz.

Beim Fotografieren am Gebäude stellten wir fest, dass die Tagespflege gemeinsam von den drei Gemeinden Biebertal, Heuchelheim und Wettenberg genutzt wird. Wir dachten, sie sei nur für Biebertal, und unser Rodheimer Friedhelm hatte angenommen, sie sei nur für Rodheim.
Rechnet man die Pflegebedürftigen der drei Gemeinden hoch auf der Grundlage des Demografieberichtes, so ergibt sich, dass unter den 30000 Einwohner/innen 1200 pflegebedürftig sind. Etliche leben in Pflegeheimen – in allen drei Gemeinden ist dafür die AWO-Einrichtung Kleeblatt zuständig. Online konnte ich nicht feststellen, wie viele Plätze da vorhanden sind. Man kann davon ausgehen, dass die Pflege überwiegend zu Hause stattfindet, durch Ehepartner, Eltern, Kinder, Enkel. Sozialwissenschaftliche Untersuchungen legen offen, dass in vielen Fällen keine Hilfe angefordert wird, und die pflegenden Angehörigen allein gelassen werden.

Es stellt sich auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, die unsere Verfassung bei Einschränkungen der Grundrechte zur Bedingung macht.

Quelle: https://www.demografie-portal.de/SharedDocs/Informieren/DE/ZahlenFakten/Pflegequote_Alter_Geschlecht.html#

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