Neue Vorschriften im Verkehr – in Deutschland und Europa

Gastbeitrag von Gerd Wegel, Frankenbach
Mindestabstand zwischen Auto und Radfahrer
Mehr Schutz für Fahrradfahrer europaweit Quelle: ilovecycling.de

ACE – Mittelhessen 4. Januar 2023  

 Nicht nur in Deutschland treten mit dem Jahreswechsel wieder neue Regelungen und Vorschriften in Kraft. Auch im europäischen Ausland stehen zahlreiche Änderungen in Sachen Mobilität an, die auch Reisende aus Deutschland betreffen. Worauf bei der Reiseplanung ab dem Jahr 2023 zu achten ist, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter

Gestärkte Fahrgastrechte bei Bahnreisen 

Bahnreisende in der gesamten Europäischen Union genießen ab dem 7. Juni 2023 umfassendere Fahrgastrechte. So werden insbesondere die Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität gestärkt. Ab Mitte nächsten Jahres steht ihnen Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in sämtlichen Zügen zu. Der Regionalverkehr war hiervon bislang ausgenommen. Menschen mit Behinderung können diese Unterstützung künftig bis 24 Stunden vor Fahrtantritt anfordern und nicht wie bisher 48 Stunden vorher. Um die Fahrradmitnahme zu gewährleisten, müssen Anbieter auch für die Radstellplätze eine Kapazitätsabfrage einrichten, so dass auch hierfür eine Reservierung möglich wird. Außerdem müssen Bahnunternehmen eine einheitliche Fahrkarte für alle Teilstrecken ausstellen, wenn sie diese selbst oder durch Tochterunternehmen durchführen. Für Reisende wird es so leichter eine Entschädigung zu erhalten, wenn sie unterwegs einen Anschlusszug verpassen. Entscheidend ist dann mit wieviel Verspätung sie am Zielort ankommen. 

Im Ausland bezahlen 

Die Maestro-Funktion vieler Girokarten wird zum 1. Juli 2023 abgeschafft. Diese Funktion ist bislang nötig, um mit deutschen Girokarten im Ausland Geld abzuheben oder im Geschäft zu bezahlen. Bis zu dieser Frist können allerdings noch Karten mit Maestro-Funktion ausgestellt und bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Es obliegt den Banken, welche Alternative sie ihren Kunden anbieten.  

Österreich 

Bereits zum 1. Oktober 2022 sind in Österreich zahlreiche Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zum Schutz von Radfahrenden, Zufußgehenden und Kindern vorgenommen worden. Wie hierzulande dürfen Radfahrende innerorts nur mit einem Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern überholt werden, außerorts müssen es 2 Meter sein. Am Ende eines Radstreifens müssen sich Fahrzeuge ab sofort auch innerorts abwechselnd einordnen, wenn der Radfahrende die Fahrtrichtung beibehält. Auf Landstraßen sind Radfahrende hingegen wartepflichtig, wenn es keine Radfahrerüberfahrt gibt. Im Haltestellenbereich von Bussen und Straßenbahnen dürfen Autos nur noch an der Seite vorbeifahren, wo keine Fahrgäste ein- und aussteigen. Sind die Türen von Bus und Bahn bereits geschlossen, dürfen Autos auch im Schritttempo wieder auf dieser Seite vorbeifahren. In unmittelbarer Umgebung zu Schulen können künftig Schulstraßen eingerichtet werden: An Schultagen und zu bestimmten Uhrzeiten ist dann Kfz-Verkehr verboten. 

Frankreich 

In Frankreich werden im kommenden Jahr verschiedene Umweltzonen eingerichtet. Diese dürfen dann nur noch von Pkw mit einer entsprechenden Plakette befahren werden. Die Umweltzone ZFE-m in Paris darf ab dem 1. Juli 2023 nur noch von Pkw und Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen befahren werden, die über die orangene Umweltplakette Crit´Air 2 verfügen. Der Großraum Montpellier darf ab Januar nur noch mit der dunkelroten Crit´Air 4-Plakette und nicht länger mit Crit´Air 5 befahren werden. Die bereits im Vorfeld dauerhaft eingerichteten Umweltzonen in Nizza und Toulouse, gelten ab 2023 für sämtliche Fahrzeuge. Ab kommendem Jahr werden Verstöße gegen die Fahrverbote in Straßburg und den 33 dazugehörigen Gemeinden auch geahndet und zunehmend verschärft. 

Großbritannien 

Teile der Innenstadt von Glasgow sind bereits seit Juni dieses Jahres zur Umweltzone erklärt worden. Ab Juni 2023 werden Verstöße auch geahndet und Bußgelder erhoben. 

Italien 

Sentier des dieux-Positano-gb.JPG
Blick auf die Amalfi-Küste (beide Fotos Wikipedia)
Luftaufnahme des historischen Zentrums von Venedig

Amalfitana ab Ostern beschränkt befahrbar 

Wer ab den Osterfeiertagen die vermeintlich schönste Küstenstraße Italiens befahren möchte, sollte aufpassen. Über Ostern, also vom 7. bis zum 10. April sowie vom 24. April bis zum 2. Mai 2023 ist die Amalfitana im Süden zwischen 10 und 18 Uhr nur beschränkt befahrbar. An geraden Tagen dürfen nur Autos mit gerader Endziffer im Kennzeichen fahren, an ungeraden Tagen umgekehrt. Die Regelung gilt auch für ausländische Kennzeichen, Mietwagen, Touristenbusse und Reisende, die dort eine Unterkunft gebucht haben. Ausgenommen sind lediglich Taxis, Busse, Motorräder und Vespas. Es ist davon auszugehen, dass dies wie in diesem Jahr die gesamte Sommersaison über gelten wird. 

Lagunenstadt erhebt Eintritt 

Wer im kommenden Jahr einen Tagesausflug nach Venedig plant, sollte sich beeilen. Eigentlich sollte bereits ab dem 16. Januar eine Eintrittsgebühr von mindestens sechs Euro am Tag erhoben werden. Doch dieser Stichtag wurde nun um mindestens sechs Monate nach hinten verschoben. Der Preis kann je nach Andrang variieren. Wer rechtzeitig bucht, kann beim Preis sparen. Die Eintrittskarten können im Vorfeld online gebucht werden und in Form eines QR-Codes vorgezeigt werden. Wer in der italienischen Lagunenstadt im Hotel übernachtet, dort wohnt oder geboren ist, benötigt hingegen kein Ticket.  

Kontakt zum ACE Auto Club Europa e. V.
Gerd Wegel, 1.Kreisvorsitzender Kreis Mittelhessen
Kirchstraße 34 35444 Biebertal / Frankenbach
Tel.: 06446 / 921459 – Fax: 06446 / 921459
Mobil: 0171 / 2039111 – E-Mail: gerdwegel@live.de
http://www.ace.de

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