Neue Vorschriften im Verkehr – in Deutschland und Europa

Gastbeitrag von Gerd Wegel, Frankenbach
Mindestabstand zwischen Auto und Radfahrer
Mehr Schutz für Fahrradfahrer europaweit Quelle: ilovecycling.de

ACE – Mittelhessen 4. Januar 2023  

 Nicht nur in Deutschland treten mit dem Jahreswechsel wieder neue Regelungen und Vorschriften in Kraft. Auch im europäischen Ausland stehen zahlreiche Änderungen in Sachen Mobilität an, die auch Reisende aus Deutschland betreffen. Worauf bei der Reiseplanung ab dem Jahr 2023 zu achten ist, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter

Gestärkte Fahrgastrechte bei Bahnreisen 

Bahnreisende in der gesamten Europäischen Union genießen ab dem 7. Juni 2023 umfassendere Fahrgastrechte. So werden insbesondere die Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität gestärkt. Ab Mitte nächsten Jahres steht ihnen Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in sämtlichen Zügen zu. Der Regionalverkehr war hiervon bislang ausgenommen. Menschen mit Behinderung können diese Unterstützung künftig bis 24 Stunden vor Fahrtantritt anfordern und nicht wie bisher 48 Stunden vorher. Um die Fahrradmitnahme zu gewährleisten, müssen Anbieter auch für die Radstellplätze eine Kapazitätsabfrage einrichten, so dass auch hierfür eine Reservierung möglich wird. Außerdem müssen Bahnunternehmen eine einheitliche Fahrkarte für alle Teilstrecken ausstellen, wenn sie diese selbst oder durch Tochterunternehmen durchführen. Für Reisende wird es so leichter eine Entschädigung zu erhalten, wenn sie unterwegs einen Anschlusszug verpassen. Entscheidend ist dann mit wieviel Verspätung sie am Zielort ankommen. 

Im Ausland bezahlen 

Die Maestro-Funktion vieler Girokarten wird zum 1. Juli 2023 abgeschafft. Diese Funktion ist bislang nötig, um mit deutschen Girokarten im Ausland Geld abzuheben oder im Geschäft zu bezahlen. Bis zu dieser Frist können allerdings noch Karten mit Maestro-Funktion ausgestellt und bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Es obliegt den Banken, welche Alternative sie ihren Kunden anbieten.  

Österreich 

Bereits zum 1. Oktober 2022 sind in Österreich zahlreiche Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zum Schutz von Radfahrenden, Zufußgehenden und Kindern vorgenommen worden. Wie hierzulande dürfen Radfahrende innerorts nur mit einem Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern überholt werden, außerorts müssen es 2 Meter sein. Am Ende eines Radstreifens müssen sich Fahrzeuge ab sofort auch innerorts abwechselnd einordnen, wenn der Radfahrende die Fahrtrichtung beibehält. Auf Landstraßen sind Radfahrende hingegen wartepflichtig, wenn es keine Radfahrerüberfahrt gibt. Im Haltestellenbereich von Bussen und Straßenbahnen dürfen Autos nur noch an der Seite vorbeifahren, wo keine Fahrgäste ein- und aussteigen. Sind die Türen von Bus und Bahn bereits geschlossen, dürfen Autos auch im Schritttempo wieder auf dieser Seite vorbeifahren. In unmittelbarer Umgebung zu Schulen können künftig Schulstraßen eingerichtet werden: An Schultagen und zu bestimmten Uhrzeiten ist dann Kfz-Verkehr verboten. 

Frankreich 

In Frankreich werden im kommenden Jahr verschiedene Umweltzonen eingerichtet. Diese dürfen dann nur noch von Pkw mit einer entsprechenden Plakette befahren werden. Die Umweltzone ZFE-m in Paris darf ab dem 1. Juli 2023 nur noch von Pkw und Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen befahren werden, die über die orangene Umweltplakette Crit´Air 2 verfügen. Der Großraum Montpellier darf ab Januar nur noch mit der dunkelroten Crit´Air 4-Plakette und nicht länger mit Crit´Air 5 befahren werden. Die bereits im Vorfeld dauerhaft eingerichteten Umweltzonen in Nizza und Toulouse, gelten ab 2023 für sämtliche Fahrzeuge. Ab kommendem Jahr werden Verstöße gegen die Fahrverbote in Straßburg und den 33 dazugehörigen Gemeinden auch geahndet und zunehmend verschärft. 

Großbritannien 

Teile der Innenstadt von Glasgow sind bereits seit Juni dieses Jahres zur Umweltzone erklärt worden. Ab Juni 2023 werden Verstöße auch geahndet und Bußgelder erhoben. 

Italien 

Sentier des dieux-Positano-gb.JPG
Blick auf die Amalfi-Küste (beide Fotos Wikipedia)
Luftaufnahme des historischen Zentrums von Venedig

Amalfitana ab Ostern beschränkt befahrbar 

Wer ab den Osterfeiertagen die vermeintlich schönste Küstenstraße Italiens befahren möchte, sollte aufpassen. Über Ostern, also vom 7. bis zum 10. April sowie vom 24. April bis zum 2. Mai 2023 ist die Amalfitana im Süden zwischen 10 und 18 Uhr nur beschränkt befahrbar. An geraden Tagen dürfen nur Autos mit gerader Endziffer im Kennzeichen fahren, an ungeraden Tagen umgekehrt. Die Regelung gilt auch für ausländische Kennzeichen, Mietwagen, Touristenbusse und Reisende, die dort eine Unterkunft gebucht haben. Ausgenommen sind lediglich Taxis, Busse, Motorräder und Vespas. Es ist davon auszugehen, dass dies wie in diesem Jahr die gesamte Sommersaison über gelten wird. 

Lagunenstadt erhebt Eintritt 

Wer im kommenden Jahr einen Tagesausflug nach Venedig plant, sollte sich beeilen. Eigentlich sollte bereits ab dem 16. Januar eine Eintrittsgebühr von mindestens sechs Euro am Tag erhoben werden. Doch dieser Stichtag wurde nun um mindestens sechs Monate nach hinten verschoben. Der Preis kann je nach Andrang variieren. Wer rechtzeitig bucht, kann beim Preis sparen. Die Eintrittskarten können im Vorfeld online gebucht werden und in Form eines QR-Codes vorgezeigt werden. Wer in der italienischen Lagunenstadt im Hotel übernachtet, dort wohnt oder geboren ist, benötigt hingegen kein Ticket.  

Kontakt zum ACE Auto Club Europa e. V.
Gerd Wegel, 1.Kreisvorsitzender Kreis Mittelhessen
Kirchstraße 34 35444 Biebertal / Frankenbach
Tel.: 06446 / 921459 – Fax: 06446 / 921459
Mobil: 0171 / 2039111 – E-Mail: gerdwegel@live.de
http://www.ace.de

Matsch – Furt auf viel begangenem Weg

Schild und Übergang auf einem rutschigen Hügel

Der Weg zwischen Fellingshausen und dem Edeka-Markt wird viel begangen und mit dem Rad befahren. Er ist auch recht gut, sieht man mal von der Baustelle am neuen Feuerwehr – Gerätehaus ab. Das Hinweisschild zeigt an, welchen Weg man den Fußgängern empfiehlt (kein offizielles Verkehrsschild). Dieser führt nicht nur durch Pfützen, sondern auch über kleine Hügel aus Lehm. Ich hatte selbst mit meinen Wanderstiefeln Probleme nicht auszurutschen, obwohl die ein kräftiges Profil haben.

Momentan ruht dort die Arbeit. Wie wäre es denn, wenn unsere Bürgermeisterin den Bauhof anweisen würde, dieses Gelände mal kurz mit einem Bobcat oder ähnlicher Maschine einzuebnen?  Da würden sich eine Menge Leute freuen, die im Sinne von umweltfreundlichem und gesundheitsbewusstem Verhalten zu Fuß zum Einkaufen gehen statt das Auto zu benutzen.

Ansonsten finde ich, dass auch eine Baustelle schöne Fotomotive liefert.

Fotos: Eveline Renell

Bürgerbeteiligung – Radwegekonzept des Landkreises

Am 2. Okt. 2020 durften sich – coronabedingt, wie es hieß – einige wenige Bürger aus dem Westbereich des Landkreises zu den Plänen des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Gießen im Bürgerhaus Rodheim informieren und Anmerkungen zu den Vorschlägen des Ingenieurbüros HS aus Linden machen.

Landrätin Schneider beschrieb das Radverkehrskonzept als Grundlage für Planungen – mit Blick auf den ganzen Kreis.
Es gehe darum Verbindungen zu schaffen, Lücken zu schließen und eine Grundlage für die Beschaffung von Fördergeldern zu haben.
Immer wieder sei es in der konkreten Praxis eine Schwierigkeit, dass Eigentümer und Bauträger von Straßen sowohl Bund, Land, Kreis und Gemeinden sind.
Ein Teilnehmer berichtete, dass auf dem Weg von Heuchelheim nach Gießen auf einem Teilstück von 500 m drei Eigentümer – und damit drei verschiedene Behörden – unter einen Hut gebracht werden müssten, so dass für einen kleinen Fortschritt Jahre in Land gingen.
Entsprechend dämpfte Frau Schneider Erwartungen „Jetzt geht´s los“ – „Es wird so nicht sein!“

Auch die Priorisierung von Routen nach A, B und C seinen lediglich fachliche Einschätzungen – die Kommunen werden dann ihre eigenen Prioritäten setzen.

Ziel sei es – zumindest von der Idee her – eine Verknüpfung von Radverkehr mit dem ÖPNV zu schaffen – inklusive sicherer Parkmöglichkeiten für die immer teurer werdenden Bikes.

Immerhin würden aktuell mit dem Auto im Landkreis im Schnitt 41 km/Tag zurückgelegt.
Ökologisch sei es natürlich wünschenswert mehr Alltagsverkehr zur Arbeit, Schule, Einkauf usw. auf Radwege zu bringen.
Dabei bezieht sich das jetzt vorgestellte Radverkehrskonzept nur auf Wege, die außerorts liegen und Orte bzw. Ortsteile verbinden, betonte Herr Ackermann vom HS Ingenieurbüro aus Linden.
Er präsentierte die nachfolgende Powerpoint-Präsentation, deren Grundlage und Ziel 1.) Alltags- und Berufsverkehr, 2.) Vernetzung, Beschilderung, Verbindungen in die Nachbarkreise und deren Integration zu Fahrradwegen.

Das führte zur Zusammenstellung vorhandener Routen und Fahrradabstellanlagen sowie zur Kartierung von Verbindungen von Ortsteilen zum Kernort einer Gemeinde, so dass ein Wunschliniennetz entstand, das mit den tatsächlichen Wegen ins Verhältnis gesetzt werden konnte. Aufgrund dieser Informationen ist zu sehen, wo war notwendig wäre und es könnten nun konkrete Maßnahmen geplant werden.
Insgesamt wurden 1090 km neue Radwege für erforderlich gefunden; Kosten ca. 140.000.000 Euro;
in Biebertal sind es 16 Maßnahmen mit 30 km neuen Radwegen – die innerörtliche Ertüchtigung von Radwegen nicht eingerechnet.

Fördermöglichkeiten von bis zu 75 % gäbe es derzeit über Hessen Mobil, zum Teil übernehme der Bund als Bauherr sogar 100 % der Baumaßnahmen an bundeseigenen Straßen.

Nach der Präsentation konnten Bürger ihre Ideen, Erfahrungen und Wünsche in die Karten von Biebertal, Heuchelheim und Wettenberg eintragen und mit den Ingenieuren der Projektgruppe besprechen.
Bürgerbeteiligung kann man das nennen. In der Praxis steht zu befürchten, dass das während der Veranstaltung auch anwesende Kind längst erwachsen sein wird, bevor Teile dieser Pläne Realität geworden sind. Denn Beschluss, Planung, Abstimmung mit diversen Behörden, der Ankauf von Gelände, Ausschreibung, Bau usw. brauchen halt ihre Zeit.

Die Gemeindevertretung hat für Biebertal (ohne öffentliche Bürgerbeteiligung) folgende Projekte und Prioritäten gelistet: Strecke Plan Meter Euro ca. Priorität

Fellingshausen-Rodheim-Bieber – Wirtschaftsweg – 960 m – 84.000,- € – 1
Fellingshausen-Dünsberg – Sanierung – 2.900 m – 565.000,- € – 1
Fellingshausen-Rodheim – Wirtschaftsweg – 960 m – 407.000,- € – 5
alternativ – Ertüchtigung – 960 m – 84.000,- € – 1

Frankenbach-Hohenahr-Erda – Wirtschaftsweg – 540 m – 55.000,- € – 3
Frankenbach-Rodheim-Bieber – Wirtschaftsweg – 2.650 m – 88.000,- € – 3

Königsberg-WZ-Blasbach – Wirtschaftsweg – 1.600 m – 140.000,- € – 4
alternativ – Wirtschaftsweg – 1.600 m – 580.000,- € – 6
Königsberg-Lahnau – Wirtschaftsweg – 1.250 m – 453.000,- € – 4
alternativ – Wirtschaftsweg – 1.250 m – 37.500,- € – 2
Königsberg-Rodheim-Bieber – Wirtschaftsweg – 1470 m – 42.000,- € – 5
alternativ – Wirtschaftsweg – 1.900 m – 64.000,- € – 5
alternativ neben L 3474 – 3.450 m – 1,231.000,-€ – 6

Krumbach-Fellingshausen neben L3061 – 1.450 m – 530.000,- € – 2
alternativ neben L 3061 – 1.100 m – 403.000,- € – 2
alternativ – Wirtschaftsweg – 1.000 m – 362.000,- € – 2
Krumbach-Frankenbach – Wirtschaftsweg – 700 m – 255.000,-€ – 3
alternativ neben K 393 – 365 m – 117.000,- € – 3
alternativ – Wirtschaftsweg – 330 m – 120.000,- € – 3
alternativ neben L 3061 – 1.450 m – 530.000,- € – 2
Krumbach-Lohra-Kirchvers neben L3061 – 600 m – 190.000,- € – 4
alternativ – Wirtschatsweg neben L3061 – 840 m – 305.000,- € – 4

Rodheim-Bieber – Wirtschaftsweg – 700 m – 52.500,- € – 2
Rodheim-Bieber neben L 3286 – 765 m – 160.000,- € – 1
Rodheim-Bieber – Beschilderung – 765 m – 1.750,- € – 1
Rodheim-Bieber neben L 3286 – 315 m – 171.000,-€ – 1
alternativ neben L 3286 – 410 m – 160.000,- € – 1
Rodheim-Bieber – Wirtschaftsweg – 700 m – 214.000,- € – 5
alternativ – Wirtschaftsweg – 700 m – 52.500,- € – 2
Rodheim-Lahnau-Wetzlar neben L 3286 – 1.500 m 701.000,- € – 6

Vetzberg-Rodheim – Wirtschaftsweg – 950 m – 88.000,- € – 6
alternativ – Wirtschaftsweg – 950 m – 403.000,- € – 6
alternativ – Wirtschaftsweg – 950 m – 87.000,- € – 6
alternativ – Wirtschaftsweg – 210 m – 68.000,- € – 6

Priorität Schätzkosten Planungksoten
1 – 396.042,63 € – 79.208,53 €
2 – 983.585,25 € – 196.717,05 €
3 – 396.766,00 € – 79.353,20 €
4 – 445.754,50 € – 89.150,90 €
5 – 105.070,00 € – 21.014,00 €*
6 – 1.318.624,00 € – 263.724,80 €












Bleibt Biebertal Radwege-Diaspora* ?

Foto: Wikipedia

Am 16. Sept. 2020, 19.30 Uhr im großen Saal des Bürgerhauses in Rodheim findet die Gemeindevertreter-versammlung statt, in der unter TOP 13 (was wohl die Bedeutung des Themas bei uns unterstreicht ?) über die „Priorisierung der Baumaßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in Biebertal“ beraten wird.

Auf Anfrage vom Biebertaler-Bilderbogen zum Radwegverkehrskonzept bekamen wir am 25. 8. 2020 vom Landkreis Gießen Dank für unser Interesse und folgende Antwort:
Das Radverkehrskonzept für den Landkreis Gießen soll nach dem Abschluss der Beratungen im Kreistags-ausschuss für Infrastruktur, Umwelt und Energie sowie im Kreistag voraussichtlich in dessen Sitzung am 21. 09. 2020 beschlossen werden. Danach wird es auf der Internetseite des Landkreises Gießen abrufbar sein.“

Dann war im Gießener Anzeiger am 27. 8. 2020 zu lesen, dass der Landkreis sein Radwegekonzept vorgestellt hat, in dem 171 Radwege-Projekte für 139 Millionen Euro aufgelistet sind. 
34 mal Prioritätsstufe A. Biebertal ist nicht dabei.
Weiter ist zu lesen, dass (während des 3 Jahre währenden Prozesses) die geplante Bürgerbeteiligung „coronabedingt“ bisher nicht stattfinden konnte; und dass die Bürger die Pläne jedoch auf der Homepage des Landkreises einsehen können.

Auf der Hompage des Landkreises wird für Bürgerbeteiligung geworben. Doch: ist die wirklich erwünscht?

Eigene Recherchen zeigen aber schon jetzt in einer Karte des Landkreises die Schwachstellen in Biebertal, wie auch notwendige Maßnahmen in Biebertal und eine Prioritätenliste.

Weiterhin schränkte die Landrätin in dem Artikel des Gießener Anzeigers ein, dass es sich hier um keine Radwegeplanung handele:
Wenn eine Kommune ein Radwegeprojekt angehen will, beginne dann erst der normale Planungsprozess, die Hürden durch Naturschutz oder die Probleme mit dem Ankauf der Grundstücke.
Frau Schneider kann sich daher vorstellen, dass die Projekte innerhalb von 10 Jahren umgesetzt werden.
Nützliches kann dazu auf wikipedia oder im Handbuch Radwegweisungen Hessen nachgelesen werden.

Auch im Wettenberger Parlament wurden (Artikel des Gießener Anzeigers vom 29. 9. 2020) wird beklagt, dass seit 15 Jahren geredet, aber nichts getan wird. Ähnlich bei uns, wo es aus der Zeit, in der Herr Leicht noch Bürgermeister war, fertige Pläne für die Radwege gab.

Dabei hatte der Landkreis sich vor 3 Jahren im „Masterplan 100% Klimaschutz“ das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemission bis 2050 um 95% zu senken. Dabei spielen Radfahrwege zur Schule, zum Arbeits-platz oder Einkauf und der ÖPNV eine bedeutende Rolle in der Gleichwertigkeit von Stadt und Land!

Dann sind da noch die Vorgaben, um die Zuschüsse des Landes (bis zu 75´%) zu erhalten:
Radwege sind dann nämlich in Asphalt zu erstellen, 2,50 m breit oder gar 3 m, wenn er zudem als Wirtschaftsweg genutzt werden soll.
Solcher Komfort ist zwar wünschenswert, aber nicht überall notwendig und oft ist es auch aus ökologischen Gründen nicht sinnvoll, die Landschaft zu versiegeln.
Oft würde eine sinnvolle Verkehrsführung (z.B. in Bieber) und entsprechende Beschilderung schon einen großen Fortschritt für die Sicherheit der Radler bringen.

Nach den Recherchen der Zukunftswerkstatt Biebertal 2018 zu Rad- und Wanderwegen in Biebertal wurde ein Ordner Material für das regionale Radwegekonzept des Landkreises an unsere Bürgermeisterin übergeben. Wenn ich nun diese Nachrichten lese, fragte ich mich, worauf wurde gewartet?
Die Antwort dürfte mal wieder „Geldmangel“ oder, anders gesagt, „andere Prioritäten“ heißen.
Dabei werden die Kosten des Klimawandels erheblich höher sein und zukünftige Generationen vor immense Aufgaben stellen. Es gilt heute, vorausschauend zu handeln.

Immerhin gibt es – aufgrund dieses Prozesses zum Radwegekonzept des Landkreises – nun eine Liste „Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in Biebertal“ inclusive einer Prioritätenliste von 1 – 6. Dabei liegen die aktuellen Schätzkosten (nicht die Preise in 10 Jahren!) für Wege der 
Prioritätsliste 1 bei fast 400.000 Euro, mit Planungskosten von ca. 80.000 Euro.
In Kathegorie 2 steht das Verhältnis von ca. 1 Million zu 200.000 Euro für die Planung.
Priorität 3: ca. 400.000 Euro, bei 80.000 Euro für die Planung; 
Priorität 4 noch mal ca 450.000 Euro plus ca. 90-000 Euro Planungskosten;
Priorität 5 ca. 100.000 Euro, auch immerhin mit ca. 20.000 Euro für ein Planungsbüro und
in Priorität 6 sind es dann noch mal ca. 1,3 Millionen Euro und ca. 270.000 Euro für den Plan.

  • Diaspora = ein Gebiet, in dem es nur Minderheiten gibt (ursprünglich religiöse), also hier: MInderheiten von Radwegen.